Vorsorgevollmacht


Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h. er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Für Deutschland findet sich die Rechtsgrundlage für das Handeln des Bevollmächtigten in § 164 ff. BGB, für das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem (sog. Auftrag) in § 662 ff. BGB.


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Hinweis zum Ausfüllen der Formulare
Vor dem Ausfüllen eines Formulars lesen Sie bitte aufmerksam die in der Broschüre "Betreuungsrecht" zur Verfügung gestellten Informationen und insbesondere beim Ausfüllen des Formulars "Vorsorgevollmacht" die in der Broschüre enthaltenen Ausfüllhinweise.

Wichtig: Sie sollten die Seiten des Vollmachtsformulars unbedingt fest miteinander verbinden (z.B. mittels Heftklammer), wenn möglich sollte die Download-Vorlage bereits doppelseitig ausgedruckt werden.
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