Todesfall


Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind viele Angehörige zunächst von dem Verlust und der Trauer überwältigt. Trotzdem müssen viele Dinge geregelt werden

Was ist zu tun, wenn ein Mensch verstorben ist?

Die folgende Informationen geben Ihnen einen Überblick.

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Bei einem Todesfall zuhause

Tritt der Tod zu Hause ein, verständigen Sie möglichst den Hausarzt oder einen Notarzt. Der Arzt wird dann die Todesbescheinigung ausstellen.

 

Auch wenn Sie selbst keinen Arzt erreichen, können Sie sich an uns wenden. Wir werden dann alle zur Bestattung erforderlichen Maßnahmen für Sie in die Wege leiten.

 

Verstorbene dürfen Sie bei einer natürlichen Todesursache noch 36 Stunden lang nach Eintritt des Todes bei sich zu Hause behalten. Wird eine schnelle Abholung des Verstorbenen gewünscht, stehe ich hierfür Tag und Nacht zur Verfügung.

 

Gerne komme ich auch zu Ihnen und helfe, den Verstorbenen in seinem Bett oder im Wohnzimmer für eine Abschiednahme herzurichten und aufzubahren. 


Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim

Bei einem Tod in Krankenhaus oder Pflegeheim wird der Arzt vom Personal verständigt. Alles Weitere läuft dann so wie oben beschrieben.

 


Diese Unterlagen benötigen Sie:

Wir nehmen Ihnen alle Behördengänge ab und lassen Ihnen Zeit zum Trauern.

 

Wenn der Verstorbene ledig war:

  •  Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse, falls vorhanden
  • Rentenversicherungsnummer der gesetzlichen Rente, falls vorhanden
  • Graburkunde, falls vorhanden
  • Versicherungsunterlagen zur Abmeldung, falls vorhanden (z.B. Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung)

Wenn der Verstorbene verheiratet war:

  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch des Verstorbenen
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse, falls vorhanden
  • Rentenversicherungsnummer der gesetzlichen Rente beider Ehepartner, falls vorhanden
  • Graburkunde, falls vorhanden
  • Versicherungsunterlagen zur Abmeldung, falls vorhanden (z.B. Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung)

Wenn der Verstorbene geschieden war:

  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse, falls vorhanden
  • Rentenversicherungsnummer der gesetzlichen Rente, falls vorhanden
  • Graburkunde, falls vorhanden
  • Versicherungsunterlagen zur Abmeldung, falls vorhanden (z.B. Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung)

Wenn der Verstorbene verwitwet war:

  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • Sterbeurkunde des Ehepartners oder Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse, falls vorhanden
  • Rentenversicherungsnummer der gesetzlichen Rente (Alters- und Witwen-/Witwerrente), falls vorhanden
  • Graburkunde, falls vorhanden
  • Versicherungsunterlagen zur Abmeldung, falls vorhanden (z.B. Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung)

Äusländische Personenstandsurkunden müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt sein. Gerne

vermitteln wir Ihnen einen solchen.