Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind viele Angehörige zunächst von dem Verlust und der Trauer überwältigt. Trotzdem müssen viele Dinge geregelt werden
Was ist zu tun, wenn ein Mensch verstorben ist?
Die folgende Informationen geben Ihnen einen Überblick.
Tritt der Tod zu Hause ein, verständigen Sie möglichst den Hausarzt oder einen Notarzt. Der Arzt wird dann die Todesbescheinigung ausstellen.
Auch wenn Sie selbst keinen Arzt erreichen, können Sie sich an uns wenden. Wir werden dann alle zur Bestattung erforderlichen Maßnahmen für Sie in die Wege leiten.
Verstorbene dürfen Sie bei einer natürlichen Todesursache noch 36 Stunden lang nach Eintritt des Todes bei sich zu Hause behalten. Wird eine schnelle Abholung des Verstorbenen gewünscht, stehe ich hierfür Tag und Nacht zur Verfügung.
Gerne komme ich auch zu Ihnen und helfe, den Verstorbenen in seinem Bett oder im Wohnzimmer für eine Abschiednahme herzurichten und aufzubahren.
Bei einem Tod in Krankenhaus oder Pflegeheim wird der Arzt vom Personal verständigt. Alles Weitere läuft dann so wie oben beschrieben.
Wir nehmen Ihnen alle Behördengänge ab und lassen Ihnen Zeit zum Trauern.
Wenn der Verstorbene ledig war:
Wenn der Verstorbene verheiratet war:
Wenn der Verstorbene geschieden war:
Wenn der Verstorbene verwitwet war:
Äusländische Personenstandsurkunden müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt sein. Gerne
vermitteln wir Ihnen einen solchen.