Grabarten


Reihengräber

Reihengräber sind Grabstätten für Erd- und Feuerbestattungen, die der Reihe nach belegt werden und erst im Todesfall für die Ruhezeit von 15-25 Jahren zugeteilt werden. In einem Reihengrab darf nur ein Sarg oder eine Urne beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit werden Reihengräber eingeebnet.

 

Wahlgräber

Wahlgräber sind Grabstätten für Erd- und Feuerbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für 15-25 Jahre erworben werden kann. Sie können nur anlässlich eines Todesfalles (oder einer Umbettung) erworben werden. Wahlgräber können ein- oder mehrstellige Grabstätten sein. In einstelligen Wahlgräbern für Erdbestattungen können zwei Särge übereinander bestattet werden, darüber hinaus können Urnen beigesetzt werden.

In einem Wahlgrab sind Nachbestattungen möglich, wenn das Nutzungsrecht mindestens bis zum Ablauf der Ruhezeit dauert. Ist dies nicht der Fall, muss das Nutzungsrecht mindestens bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert werden. 

 

In den Grabanlagen für anonyme Feuerbestattungen wird jeder Urne ein bestimmter Bestattungsplatz zugewiesen. Die Grabanlagen werden von der Friedhofsverwaltung angelegt und unterhalten, eine individuelle Grabgestaltung ist hier nicht möglich.

 

Viele Friedhöfe bieten Urnengräber an bei denen keine Grabpflege nötig ist, z. B. Urnenwand/-stele Rasengräber oder Baumgräber.