Seebestattung



Die Beisetzung der Überreste eines zuvor eingeäscherten Verstorbenen im Meer entwickelte sich zu einer Alternative zur Sarg- oder Urnenbestattung auf einem Friedhof.

Um Schifffahrt und Badende an den Stränden der See nicht zu gefährden, gelten strenge Regeln für die Seebestattung. Die Wasser- und Schifffahrtsämter haben in ihren Zuständigkeitsgebieten feste Positionen für den Seefriedhof ausgeschrieben. Schiffe, die Seebestattungsfahrten ausführen, fahren bei deutschen Fahrten unter deutscher Flagge. Weitere strenge Auflagen gelten. Die Urne muss aus vollständig auflösbarem Material bestehen, zum Beispiel Anhydrit, Tonolith, Halith oder Pappmaché, das der Vorgabe des Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie entspricht. Gleichzeitig muss sie mit Kies, Sand oder Wasser beschwert werden, damit sie schnell absinkt und ein Aufschwimmen verhindert wird. Die Angehörigen können Blumen auf das Wasser geben, aus Umweltschutzgründen wird allerdings auf Gebinde und Kränze verzichtet. Die feste Position der Urnenbeisetzung in der See wird mit einem Logbucheintrag festgehalten, der auch der Wasser- und Schifffahrtsbehörde vorgelegt werden kann. Für die Bestattung zur See benötigen Beerdigungsinstitute und Schiffsbetreiber außerdem eine wasser- und seerechtliche Erlaubnis.

 

Quelle: Wikipedia